Allgemeine Geschäftsbedingungen ATE Werbetechnik
- Allgemeines
- a. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe des Inhabers Alkan Tasdemir, im Folgenden ATE Werbetechnik genannt, erbracht werden.
• b. Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. - c. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma ATE Werbetechnik die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn die Firma ATE Werbetechnik mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
- Preise und Preisberechnung
• a. Die Preise und Angebote der Firma ATE Werbetechnik werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Montage-, Verpackungs- und Versandkosten, sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
• b. Bis zu einer Entfernung von 10 km vom Firmensitz der Firma ATE Werbetechnik sind An- und Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An- und Abfahrtswegen wird eine den Energiepreisen angepasste Kilometerpauschale berechnet.
• c. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich die Firma ATE Werbetechnik vor, die in diesen Verträgen zugrundegelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
• d. Gestaltungsvorschläge, Designs und andere Entwürfe sind kostenpflichtig sofern nicht anders vereinbart.
- e. 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig, Rest bei Abnahme sofern nicht anders vereinbart.
- Angebote
• a. Angebote der Firma ATE Werbetechnik sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma ATE Werbetechnik zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden.
• b. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
- c. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese durch die ATE Werbetechnik schriftlich bestätigt werden.
- d. Die Angebote dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden.
- Schriftform
• a. Die Firma ATE Werbetechnik nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Firma ATE Werbetechnik händigt dem Kunden auf Wunsch vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Firma ATE Werbetechnik dann nicht zu vertreten.
- Versand und Verpackung
• a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen und von der Firma ATE Werbetechnik veranlassten Rücksendungen
• b. Die Firma ATE Werbetechnik ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
• c. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma ATE Werbetechnik und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. - Lieferung und Termine
• a. Von der Firma ATE Werbetechnik angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von den Kunden genannten Fixtermine sind für die Firma ATE Werbetechnik nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Liefer- und Leistungstermin oder einen neue Liefer- und Leistungsfrist zu vereinbaren.• b. Leistungsstörungen die auf den Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen beruhen, hat die Firma ATE Werbetechnik dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die Firma ATE Werbetechnik.
• c. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen usw. verlängern, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird ATE Werbetechnik von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist oder wird die ATE Werbetechnik von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. Die ATE Werbetechnik hat den Kunden von auftretenden Verzögerungen unverzüglich zu benachrichtigen. - Verarbeitung und Lagerung
• a. Die Firma ATE Werbetechnik liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma ATE Werbetechnik übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma ATE Werbetechnik die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
• b. Für den Fall dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Firma ATE Werbetechnik berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
• c. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. - Zahlung
- b. Die Ablehnung von Schecks behält sich die Firma ATE Werbetechnik ausdrücklich vor.
- c. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
- d. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Firma ATE Werbetechnik zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
- e. Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen. Die Firma ATE Werbetechnik ist in zumutbaren Umfang zur Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.
- f. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma ATE Werbetechnik zur sofortigen Zahlung fällig und ist berechtigt, nach einer erfolglosen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der geschuldete Betrag ist mit 8% über dem Basiszins nach § 1 DÜG, mindestens aber 10 % zu verzinsen; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Firma ATE Werbetechnik behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor. Noch ausstehende Lieferungen und Leistungen sind nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sämtliche noch ausstehenden Forderungen werden sofort fällig.
• g. Reisende, Vertreter, Monteure und Fahrer des Lieferanten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss erkannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erstellers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferanten zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Besteller leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
- Eigentumsvorbehalt
- a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
• b. Der Firma ATE Werbetechnik bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
• c. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Firma ATE Werbetechnik zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma ATE Werbetechnik vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so hat die Firma ATE Werbetechnik Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück zu übertragen.
• d. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der Firma ATE Werbetechnik unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der Firma ATE Werbetechnik unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die Firma ATE Werbetechnik solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
• e. Das von der Firma ATE Werbetechnik gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma ATE Werbetechnik und ist urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an die Firma ATE Werbetechnik zurück zu geben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt ATE Werbetechnik keinerlei Haftung.10. Mängelrügen
• a. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen. Bei Handelsgeschäften gelten im Übrigen die § 377 f. HGB. - b. Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübergang auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
• c. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma ATE Werbetechnik. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
• d. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist die Firma ATE Werbetechnik nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
• e. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma ATE Werbetechnik durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Firma ATE Werbetechnik zum Erlöschen.
• f. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
• g. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden.
• h. Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge.
• i. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbgebung Ihres Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Original-Lackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, bedenken Sie aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen.
Wir gewähren auf die Folie 2 Jahre Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch unsere Firma und Ihrer Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Wir behalten uns vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen.
Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit die gelieferten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder in unserem Hause nachzubessern.
Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
- Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
- Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
- Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
- Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
- Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen.
- Ausschluss von Ansprüchen
• a. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
• b. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen und den Verlust von Daten.
• c. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
• d. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge.
• e. Die Fertigung erfolgt nur nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe durch den Kunden. Schadensersatzansprüche Dritter bezüglich Inhalt oder Gestaltung eines Objektes (z.B. Abmahnungen, behördliche Genehmigungen,…) gehen grundsätzlich in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers / Kunden.
- Urheberrechte
- a. Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen wie Dateien, Skizzen, usw. sind durch Ihn auf die eventuelle Verletzung von Eigentums- oder Urheberrechten Dritter hin zu überprüfen. Die Nutzung durch die ATE Werbetechnik erfolgt hierbei auf Verantwortung des Auftraggebers.
- b. Angebote, Skizzen, Zeichnungen usw. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die ATE Werbetechnik behält sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Werden Muster, Skizzen oder ähnliches vom Kunden verlangt oder einbehalten, so sind die Kosten hierfür zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
- Haftung
• a. Die Firma ATE Werbetechnik haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht.
• b. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen.
• c. Die Firma ATE Werbetechnik übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Waren oder Entwürfe entstehen. Insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Markenrechtsverletzungen, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren oder Entwürfe in Verbindung stehen.14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
• a. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Köln. Köln ist auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- b. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
15. Sonstige Bestimmungen
• a. Alle Verträge der Firma ATE Werbetechnik unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
• b. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.